Anpassung der Sozialversicherung gefordert

Ein wichtiger Punkt, um die Landwirtschaft gerechter zu machen, ist die Anpassung des Versicherungswertes in der Sozialversicherung: Großbetriebe werden nämlich eindeutig bevorzugt.

Derzeit zahlen Bäuerinnen und Bauern mit einem niedrigen Einheitswert einen hohen Sozialversicherungsbeitrag. Umgekehrt gilt, dass LandwirtInnen mit einem hohen Einheitswert einen niedrigen SV-Beitrag leisten müssen. Das gibt es nur in der bäuerlichen Sozialversicherung.

Bei allen anderen Sozialversicherungsanstalten zahlt jeder den gleichen Prozentsatz bis zur Höchstbemessungsgrundlage. Jedes Jahr müssen hunderte bäuerliche Betriebe zusperren, weil sie ihre Existenz mit den Einnahmen aus der Landwirtschaft nicht mehr sichern können. Hohe Betriebskosten und bürokratische Hürden begünstigen diesen Umstand. 

Seit Jahrzehnten hat sich bei der Berechnung des SV-Beitrages nichts verändert. Durch die Anpassung des Versicherungswertes könnte somit eine notwendige Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe erreicht werden.

DAS IST UNGERECHT!

Für das Jahr 2021 wurde der Einkommensfaktor bei Einheitswerten bis € 5.000 mit 21,43200 % fixiert. Für je weitere € 100 Einheitswert werden bei Einheitswerten
von € 5.100 bis € 8.700…………..23,81335 %
von € 8.800 bis € 10.900 ……….19,34833 %
von € 11.000 bis € 14.500……….13,39503 %
von € 14.600 bis € 21.800………10,86486 %
von € 21.900 bis € 29.000……..8,03703 %
von € 29.100 bis € 36.300………5,95335 %
von € 36.400 bis € 43.600……..4,46503 %
ab € 43.700………………………………..3,42317 % als monatliches Einkommen angerechnet.

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